Bundesverband der Deutschen Versandbuchhändler e.V. - Versandbuchhandel, Buchhandel, Versand, Buch, Bücher, Verband, Verbände, Buchhändler, Versandbuchhändler KontaktSucheSitemapImpressum

Versandkosten ins Ausland

17.09.2007 · Die fehlende Angabe zu Auslands-Versandkosten stellt beim Internet-Verkauf eine nicht abmahnfähige Bagatelle dar, so das Kammergericht Berlin

Da die fehlende Angabe zu Versandkosten ins Ausland in einem Online-Shop eine Bagatelle im Sinne von § 3 UWG darstelle, bestehe kein Unterlassungsanspruch. Dies hat das Kammergericht (KG) Berlin entschieden (Beschl. v. 7.9.2007, Az. 5 W 266/07).
Maßgeblich für das KG war der Umstand, dass sich der Händler in erster Linie an Inländer wandte und für den Versand innerhalb Deutschlands ordnungsgemäß über die dafür anfallenden Versandkosten informiert hatte.

Darüber hinaus wies das Gericht auch den zweiten Antrag ab, mit dem der Antragsteller dem Shop-Betreiber untersagen lassen wollte, dass er beim Rückgaberecht nicht zusätzlich seine Telefonnummer angeben dürfe. Auch wenn die Ausübung des Rückgaberechts nicht telefonisch möglich sei, verwirre die Angabe der Rufnummer den Verbraucher nicht.

 
Copyright © Bundesverband der Deutschen Versandbuchhändler e.V. · Webdesign CONVATiON GbR