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VG Wort: Verlage wieder beteiligt

· Rückkehr zu alter Verteilungspraxis

Die VG Wort hat am 19. Januar 2008 bei ihrer Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten beschlossen, bei der Aufteilung der Erlöse aus wissenschaftlichen Publikationen den Verlegern wieder 50% und den wiss. Autoren nur noch 50% zuzuweisen. Diese Praxis war lange Zeit gängig, infolge des 2002 eingeführten § 63a UrhG aber eingestellt und von der Aufsichtsbehörde verboten worden. Nach Inkrafttreten des 2. Korbs am 1. Januar 2008 kehrt die VG Wort damit zur alten und verlegerfreundlichen Verteilungspraxis zurück.

Quelle: Infolaw

 
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