Verpackungsverordnung wird verschärft
· Auch Versandbuchhändler sind betroffen - und ebay-Verkäufer sind keine Ausnahme
Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 die Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen.
Damit kommen einige Änderungen vor allem auf Internet- Versandhändler zu. Die neue Regelung sieht vor, dass alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden müssen. Dies gilt mithin nicht nur für die Produktverpackungen, sondern auch für Packpapier, Füllmaterial und Versandkartons. Jede Verpackung, die bei dem Verbraucher ankommt, muss Bestandteil eines Rücknahmesystems sein. Andernfalls verhält der Händler sich wettbewerbswidrig und begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden kann. Künftig müssen also auch kleinere eBay-Händler sich einem Entsorgungssystem anschließen. Der Bundesrat hat ferner klarstellen lassen, dass Verstösse gegen die Verpackungsverordnung stets auch über das UWG geahndet werden können.
Der geänderte Verordnungsentwurf bedarf der erneuten Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Hier die Pressemitteilung des Bundesrats im Wortlaut:
Berlin, 20.12.2007
Bundesrat stimmt Verpackungsnovelle zu
Der Bundesrat hat heute der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle der Verpackungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt. Ziel der Verordnung ist, für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen zu sorgen und die bewährte haushaltsnahe Sammlung von Verpackungsabfällen zu sichern.
Mit der heutigen Entscheidung hat der Bundesrat die wesentlichen Kernelemente und Ziele der 5. Verpackungsnovelle bestätigt. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Haushalten gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Außerdem müssen Vertreiber von Verpackungen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in so genannten Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Damit können die bisherigen Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen. Die vom Bundesrat in das Verfahren eingebrachten Änderungen betreffen unter anderem Regeln für bestimmte Arten von Selbstentsorgern, unter bestimmten Bedingungen mögliche Erstattungen von Lizenzgebühren sowie Begriffsbestimmungen und Fristen.
Durch die Novelle werden die Weichen gestellt für einen fairen Wettbewerb bei der Verpackungsentsorgung. Die bewährte haushaltsnahe Sammlung wird langfristig gesichert und so eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen weiterhin ermöglicht. Für die Verbraucher ändert sich nichts, denn sie können die gebrauchten Verpackungen wie bislang in die gewohnten Sammelbehälter für die verschiedenen Verpackungsmaterialien werfen.
Weil die Verordnung vom Bundesrat in veränderter Form beschlossen wurde, bedarf sie erneut der Zustimmung von Bundeskabinett und Bundestag."
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