Wichtiges Urteil zu ebay-AGB von Versendern
25.06.2010 · Bestellvorgang und Korrekturmöglichkeiten müssen erläutert werden
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 4. Mai 2010 (Az. 3 W 44/10)entschieden, dass das Fehlen von Informationen über die technischen Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern bei einer ebay-Auktion wettbewerbswidrig ist.
Der Kunde müsse rechtzeitig vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich darüber informiert werden, wie er mit den nach § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen könne.
Die Muster-AGB für ebay-Versender (im Mitgliederbereich dieser Homepage) sehen eine entsprechende Formulierung bereits vor.
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