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BGH: Wer trägt die Hinsendekosten nach Ausübung des Widerrufsrechts

09.07.2010 · Keine Kostenlast des Verbrauchers für die Hinsendekosten bei der Ausübung seines Widerrufsrechts

Der BGH hat nun endgültig die Frage geklärt, wer im Falle eines wirksam ausgeübten Widerrufs die Kosten der Zusendung der Ware zu tragen hat. Ein Verbraucherverband hatte gegen ein Versandhandelsunternehmen geklagt, das für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal € 4,95 pro Bestellung berechnet hatte. Nachdem der Rechtstreit in den ersten zwei Instanzen zugunsten des Verbraucherverbandes entschieden worden war, lag er im Revisionsverfahren dann dem BGH vor.

Dieser hat entschieden, dass die europäische Fernabsatz-Richtlinie zwingend dahingehend auszulegen ist, dass der Verbraucher nicht die Kosten der Zusendung zu tragen hat, wenn er im Anschluss von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Der Verbraucher solle - so der BGH – durch nichts von der Ausübung seines Widerrufsrecht abgehalten werden. Konsequenz hieraus ist, dass der Verbraucher nach seinem Widerruf von dem Unternehmer die Rückzahlung der bereits geleisteten Hinsendekosten fordern kann.

 
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