Die EU plant Neuregelung der Datenschutzrichtlinie
10.01.2011 ·
Die europäische Kommission hat sich für eine Stärkung des Datenschutzrechts ausgesprochen und deshalb im November 2010 eine Mitteilung herausgegeben, die Vorschläge zu einer geplanten Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 enthält.
Anlass für eine Überarbeitung der Richtlinie sind die in den letzten Jahren im Internet aufgetretenen technischen Entwicklungen, die bei Erlass der Richtlinie vor 15 Jahren so nicht absehbar waren und deshalb keine Berücksichtigung fanden. Zu denken ist hier insbesondere an die sozialen Netzwerke, über die weltweit personenbezogene Daten publiziert werden. Ebenfalls als Risiko für den Datenschutz wird das sog. „Cloud-Computing“ gesehen, das eine Datenverarbeitung übers Internet mittels fremder Server ermöglicht.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige wesentliche Ziele und avisierte Änderungen vorstellen. Die gesamte Mitteilung der europäischen Kommission finden Sie auch hier zum Download: Strategiekonzept.pdf (242,92 kB)
Die Europäische Kommission möchte zunächst für mehr Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten sorgen. Das bedeutet, die Betroffenen müssen von den die Daten verarbeitenden Verantwortlichen „umfassend, klar und in transparenter Weise darüber informiert werden, wie, von wem und aus welchem Grund ihre Daten erfasst und verarbeitet werden, wie langen sie aufbewahrt werden und ob sie Zugriff auf ihre Daten haben und die Berichtigung oder Löschung der Daten verlangen können“.
Als weiteres Ziel sieht die Europäische Kommission die Stärkung des Prinzips der Datensparsamkeit vor. Das bedeutet, dass Daten nur zu ganz bestimmten Zwecken verarbeitet werden dürfen und der Betroffene die Kontrolle über seine Daten behalten soll. Damit einhergehend soll das sog. „Recht auf Vergessen („right to be forgotten“) präzisiert werden. Damit ist gemeint, dass Daten nicht länger verarbeitet und umgehend gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für den rechtmäßigen Zweck verwendet werden.
Weiter sollen die Anforderungen an die Einwilligung der Betroffenen genauer festgeschrieben und vereinheitlicht werden. Dies ist eine Konsequenz daraus, dass in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Anforderungen an eine wirksame Einwilligung gestellt werde. So bedarf es teilweise einer ausdrücklichen Einwilligung, wohingegen andere Staaten eine stillschweigende Einwilligung genügen lassen.
Die EU-Kommission zieht auch in Erwägung, den Sanktionsrahmen für Datenschutzverstöße zu erweitern, indem die Klagebefugnis bei Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Datenschutzbehörden und Verbraucherverbänden erweitert wird. Geprüft wird weiter, ob Verstöße gegen datenschutzrechtliche Normen zukünftig auch strafrechtlich sanktioniert werden können.
Welche der vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich übernommen werden und in welchem Ausmaß die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 modifiziert bzw. ergänzt wird, ist bis dato noch nicht abzusehen. Über den weiteren Verlauf werden wir unsere Mitglieder daher auf dem Laufenden halten.
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