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Abofallen im Internet:

12.01.2011 · OLG Frankfurt sieht hier den Straftatbestand des Betruges erfüllt

Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2010 entschieden, dass Abofallen im Internet als Betrug zu werten sind und sich die Betreiber solcher Homepages damit strafbar machen.

Das Landgericht Franfurt hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei wegen Betruges angeklagte Männer abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass keine Täuschung der Vebraucher vorliege, da die Preishinweise im Kleingedruckten der Homepage zu lesen sind. Nach der Entscheidung des OLG Frankfurt wird das Landgericht Frankfurt nun das Hauptverfahren eröffnen und durchführen müssen. Da der dem Fall zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig ist, ist die Verurteilung der Angeschuldigten sehr wahrscheinlich.

Damit werden solche Geschäfstaktikten nun endlich auch strafrechtlich sanktioniert, was sicherlich zu einer wirksamen Abschreckung der Täter führen wird. Dies untermauert die Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Versandbuchhändler, dass die vom BMJ geplante "Buttonlösung" nicht vonnöten ist, solange die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen vollständig ausgeschöpft und angewandt werden.

 
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