Wichtiges Urteil: Keine Verbreiterhaftung des Buchhändlers
· Erfolg des Bundesverbandes im Musterprozess beim Landgericht Hamburg
Zu den größten Ärgernissen der Branche gehört die Unsitte einschlägig bekannter Anwaltskanzleien, bei Urheberrechtsverstößen nicht die eigentlich verantwortlichen Verlage, sondern die Buchhändler abzumahnen. Die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche gehen regelmäßig einher mit Kostenrechnungen der Anwälte im vierstelligen Bereich.
Auch Mitglieder unseres Verbandes erhielten kürzlich Abmahnungen der Berliner Rechtsanwälte v. Nieding und Kollegen im Auftrag eines Fotografen, der seine Urheberrechte durch den Abdruck von Fotografien im Buch "Living in Berlin" eines italienischen Verlages verletzt sah.
Der Vorstand des Verbandes hat daraufhin beschlossen, dem Mitglied Kostendeckung für einen Musterprozess zu gewähren. Dabei geht es um die Frage, ob der Buchhändler auch für Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden kann, von denen er nichts weiß und nichts wissen kann. Das Landgericht Berlin hatte in einem ähnlichen Verfahren auf Betreiben des Börsenvereins die sog. "Störerhaftung" des Buchhändlers abgelehnt. In unserem Fall insistierte der Kläger aber darauf, den Buchhändler nicht als Störer, sondern als "Täter" eines Urheberrechtsverstoßes in Anspruch zu nehmen.
Diesem Unterfangen hat das Landgericht Hamburg mit seinem hervorragend begründeten Urteil vom 11. März 2011 eine Abfuhr erteilt. Es hat dabei hervor gehoben, dass eine verschuldensunabhängige Inanspruchnahme des Buchhändlers als Verbreiter von Informationen und Meinungen einen Grundrechtsverstoß darstelle: Der Buchhändler könne sich auf die grundrechtlich verankerte Medien- und Meinungsfreiheit berufen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach den Landgerichten Berlin und Düsseldorf hat nun mit Hamburg jedoch bereits das dritte Gericht eine Verbreiterhaftung des Buchhandels abgelehnt. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Den Abmahnungen gegen Buchhändler wegen der Inhalte der von ihnen verkauften Bücher den Garaus zu machen. Wir berichten über den weiteren Gang des Verfahrens.
Das überaus lesenswerte Urteil des Landgerichts Hamburg gibt es hier zum Download: Urteil_LG_Hamburg_Verbreiterhaftung_im_Buchhandel.pdf (284,73 kB)
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