EU-Verbraucherrechte-Richtlinie
17.10.2011 · Europäischer Rat erteilt seine Zustimmung
Nachdem im Juli das Europäische Parlament die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie verabschiedet hatte, musste diese noch den Europäischen Rat passieren. Dieser hat am 10. Oktober 2011 die Richtlinie angenommen.
Damit wird es zu einer Vollharmonisierung der Informationspflichten und des Widerrufsrechts im europäischen Handel kommen. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und die bestehenden gesetzlichen Regelungen entsprechend zu modifizieren.
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